Kostenfragen
Vor Therapiebeginn wird die Kostenfrage geklärt. Die Zulassung zur Abrechnung der erbrachten psychotherapeutischen Leistungen liegt sowohl für die privaten als auch die gesetzlichen Krankenkassen vor.
Die Kosten können entweder privat bezahlt werden oder nach vorheriger Beantragung der Kostenübernahme sowohl bei den privaten als auch gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.