Kosten­fragen

Vor Therapie­beginn wird die Kostenfrage geklärt. Die Zulassung zur Abrechnung der erbrachten psycho­the­ra­peu­tischen Leistungen liegt sowohl für die privaten als auch die gesetz­lichen Kranken­kassen vor.

Die Kosten können entweder privat bezahlt werden oder nach vorheriger Beantragung der Kosten­übernahme sowohl bei den privaten als auch gesetz­lichen Kranken­kassen abgerechnet werden.